Erläuterungen zum Forward Darlehen
Das Forward Darlehen ist eine Darlehensart von Annuitätendarlehen. Bei einem solchen Darlehen bleibt die Höhe der Raten über den zeitlichen Verlauf konstant. Die Raten setzen sich dabei aus den beiden Komponenten des Zinsanteils und des Tilgungsanteils zusammen. Da am Anfang der Kreditrückzahlung der zu tilgende Betrag sehr hoch ist, entstehen zunächst sehr hohe absolute Zinsen bei einem gleichbleibenden Zinssatz. Die erste Rate setzt sich deshalb beinahe zu gleichen Teilen aus einer Tilgungsrate und einer Zinsrate zusammen. Da mit fortschreitender Rückzahlung die absolute Höhe der Zinsen geringer wird, kann die Tilgungssumme jedes mal angehoben werden um auf eine gleichbleibend hohe Summe der jeweiligen Rate zu kommen. Am Ende der Rückzahlung eines solchen Annuitätendarlehens ist die Tilgungsrestsumme sehr niedrig, weshalb auch keine hohe Zinssumme mehr entsteht. Somit kann die letzte Rate nahezu vollständig aus der Tilgungsrestschuld bestehen, während der Zinsbetrag nahe Null ist.
Die Sicherung von günstigen Zinssätzen
Ein Problem in der Finanzwelt ist, dass Zinssätze teilweise enorm schwanken. Wer zu einem späteren Zeitpunkt einen Kredit aufnehmen will, der wird oftmals vor dem Problem stehen, dass die Zinsen höher sein werden, als sie aktuell sind. Die Alternative wäre es den Kredit früher aufzunehmen, als man ihn benötigt oder in der Lage ist die Raten zurück zu zahlen. Das Forward Darlehen löst dieses Problem auf eine sehr elegante Weise. Es ist hierbei möglich den Vertrag frühzeitig abzuschließen und sich beim Vertragsabschluss den aktuell geltenden Zinssatz zu sichern. Das Darlehen wird jedoch nicht sofort ausgezahlt, sondern erst nach einer, ebenfalls vertraglich abgesprochenen, zeitlichen Verzögerung. Diese kann bei manchen Kreditinstituten bis zu 5 Jahre betragen. Aus diesem Umstand leitet sich letztlich der Name her, welcher als Vorwärts Darlehen beziehungsweise Darlehen im Voraus übersetzt werden kann. Das Forward Darlehen wird in der Regel für langfristig geplante Großprojekte aufgenommen, wie etwa einen Hausbau.
Ein Risiko für das Kreditinstitut
Da die Entwicklung der Zinssätze unvorhersehbar ist, stellt das Forward Darlehen für jedes Kreditinstitut ein gewisses Risiko dar. Damit dieses Risiko nicht zu groß wird, wälzen sie einen Teil davon auf den Kunden ab. Dies geschieht indem vertraglich zwar ein fester Zinssatz festgelegt wird, jedoch ist dies ein etwas höherer Zinssatz, als es bei einem Darlehen der Fall wäre, welches sofort ausgezahlt werden würde. Daraus ergeben sich für den Kunden zwar planbare, jedoch automatisch höhere Kosten. Darüber hinaus ergibt sich auch für den Kunden ein gewisses Risiko. Insbesondere bei den aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen unwahrscheinlich, jedoch nicht vollkommen auszuschließen ist, dass der zukünftig aktuell geltende Zinssatz zum Zeitpunkt der Darlehensauszahlung niedriger sein wird, als der, einschließlich des Risiko-Aufschlags, vertraglich festgelegte Zinssatz. Die Höhe des Risiko-Aufschlags wird von Kreditinstituten anhand der momentanen wirtschaftlichen Entwicklung abgeschätzt und bei einem größeren Forward Zeitraum erhöht.
Kostenreduzierung durch eine Nichtabnahmeentschädigung des Kreditinstituts
Der höhere Zinssatz für ein Forward Darlehen lag im Jahr 2015 bei 0,58 % über dem damals gültigen Zinssatz. Da die wirtschaftliche Entwicklung über lange Zeiträume hinweg unvorhersehbar ist, kann es in besonderen Fällen dazu kommen, dass die Zinssätze sehr stark fallen und sich das Forward Darlehen für den Kunden nicht mehr lohnt. In einem solchen Fall hat er die Möglichkeit von dem Vertrag zurück zu treten, muss jedoch an das Kreditinstitut eine Nichtabnahmeentschädigung entrichten. Diese ist im Grunde genommen nichts anderes als Schadensersatz aufgrund des Vertragsbruchs. Es kann letztlich der Fall auftreten, dass die Zinssätze zum Auszahlungstermin des Darlehens so weit sinken, dass sich der ZInssatz eines spontan aufgenommenes Darlehens zuzüglich der Nichtabnahmeentschädigung trotzdem lohnt. Die Höhe der Entschädigung wird in der Regel nach den Regeln der Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.Falls di Zinsen jedoch bereits beim Vertragsabschluss stark schwanken, lohnt ein ebenfalls vertraglich festgelegter pauschaler Satz für die Nichtabnahmeentschädigung.