Mit den neuen, von der EU auferlegten Regelungen für Wohnimmobilienkredite, welche in Deutschland seit März 2016 Gesetz sind, gibt es nicht nur Nachteile, sondern für einige Kreditnehmer auch Vorteile. Denn zwar sorgen einige Paragraphen dafür, dass junge Familien und Rentner Kredite fürs Bauen, Renovieren oder Haus kaufen nicht mehr bekommen – jedoch gibt es für das gleichsam abgeschwächte Widerrufsrecht ein paar Schlupflöcher. Sollten Sie also einen Kredit widerrufen wollen, vor allem einen von der ING Diba oder der DSL Bank, der vor dem 10. Juni 2010 geschlossen wurde, so ist dies vielleicht noch möglich.
Einen Kredit widerrufen: Wenn kein unterzeichneter Vertrag vorliegt
Sollte ein Kredit direkt in einer Filiale der entsprechenden Bank geschlossen worden sein, dann ist ein Widerruf in so gut wie keinem Fall möglich. Anders sieht es jedoch bei sogenannten Fernabsätzen aus. Genauso wie andere Geschäfte, die per Telefon, E-Mail, Fax oder per Post geschlossen wurden, gibt es auch bei Krediten einen bestimmten Verbraucherschutz in dieser Hinsicht. Vor allem Banken, die nur wenige oder gar keine Filialen haben, setzen auf das Mail-, Post- oder Telefon-Geschäft.
Dabei haben vor allem zwei Banken in der Vergangenheit ordentlich geschludert. Die ING Diba und die DSL Bank haben zeitweise zwar unterschriebene Formulare und Verträge von den Kreditnehmern eingefordert, jedoch haben sie kein unterschriebenes Exemplar zurückgeschickt. Und das ist der Knackpunkt: denn der Kredit ist im Grunde nur dann gültig und rechtens, wenn der Kreditnehmer ein von der Bank (und von sich) unterzeichnetes Exemplar des Kreditvertrags erhält. Haben Sie einen solchen nur einseitig unterschriebenen Vertrag, der vor dem 10. Juni 2010 geschlossen wurde, dann können Sie den Kredit widerrufen.
Zuerst mit einem Anwalt sprechen, ggf. eine Rechtsschutzversicherung abschließen
Bevor Sie nun ein Widerrufsschreiben aufsetzen oder einen Online-Dienst dafür nutzen, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Denn einerseits kann der Widerruf zwar ein lukratives Schlupfloch sein – und andererseits kommen Sie so aus einer rechtlich eher misslichen Lage (tatsächlich besteht ja kein ordentliches Kreditverhältnis); jedoch haben auch die Banken ihre Rechtsgrundlagen, um gegen Widerrufe vorzugehen. Eine rechtliche Beratung für den Einzelfall ist daher vorher angemessen.
Einschränkung des „Widerrufsjokers“ seit Juni 2016
Die neue Regelung, die Widerrufe im Grunde nicht mehr ermöglicht, greift seit dem 21. Juni 2016. Daher kann es sein, dass ein schnelles Handeln nun noch Erfolg bringt. Jedoch sollten Sie diesen Artikel letztlich nur als einen zwar recherchierten Ratgeber verstehen, aber sich fachlich nicht darauf verlassen. Es gibt keine Gewähr auf einen erfolgreichen Widerruf. Wie bereits angemerkt, so sollten Sie sich, wenn Sie mit dem entsprechenden Gedanken spielen, vorerst fachmännisch rechtlich beraten lassen.