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Kreditnehmer dürfen Bearbeitungsgebühren zurückfordern

In den letzten Jahren haben acht verschiedene Oberlandesgerichte entschieden, dass Banken für die Bearbeitung von privaten Kreditanträgen keine Gebühren verlangen dürfen. Die wenigsten Kreditnehmer wissen darüber Bescheid und die meisten Banken ignorieren einfach die einschlägigen Gerichtsurteile. Nach der neuen Rechtsprechung dürfen Banken nur dann Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen, wenn sie einen Kredit an einen Gewerbetreibenden, beispielsweise einen Handwerksbetrieb vergeben. Bei Kreditgeschäften zwischen Banken und privaten Verbrauchern, muss die Bearbeitung des Kreditvertrages kostenlos erfolgen. Sämtliche Bearbeitungsgebühren, die aufgrund einer vorzeitigen Ablösung des Darlehens erhoben wurden, können nicht zurückgefordert werden, sofern sie 200 Euro nicht übersteigen.

Bearbeitungsgebühren zurückverlangen

Recht FinanzenAlle privaten Kreditnehmer, die in Unkenntnis der Rechtslage Bearbeitungsgebühren an ihre Bank gezahlt haben, können diese zurückfordern. Die Banken selbst haben selbstverständlich kein Interesse an der Rückerstattung der Gebühren, sie zahlen nur auf Anfrage, wer sich nicht beschwert, wird keine Zahlung erhalten. Die Bank darf den laufenden Kredit aufgrund der Rückforderung nicht kündigen, solange der Kreditnehmer seine Raten pünktlich bezahlt ist er rechtlich auf der sicheren Seite. Der gesetzliche Anspruch auf Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren verjährt drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem der Kreditvertrag geschlossen wurde. Für Verträge aus 2010 endet die Rückforderungsfrist mit Ablauf des Jahres 2013. Aber auch für Kreditnehmer, die ihren Vertrag 2009 oder noch früher geschlossen haben, gibt es noch Hoffnung. Die ersten verbraucherfreundlichen Urteile in Sachen „Bearbeitungsentgelt für Kreditverträge“ ergingen erst im Jahr 2010. Laut einem Urteil des Bonner Amtsgerichts, war es den Kreditnehmern vorher nicht zuzumuten ihre Ansprüche gegenüber den Banken geltend zu machen. Demnach müsse auch für sie die Verjährungsfrist erst ab 2010 beginnen.

Bei Neuverträgen immer nach Bearbeitungsgebühren fragen

Beim Neuabschluss eines Kreditvertrages sollte man immer nach den Bearbeitungsgebühren fragen und die Bank notfalls auf die entsprechenden Gerichtsurteile hinweisen. Sollte sie dennoch auf die Gebühren bestehen, sollte man von dem Angebot besser Abstand nehmen und einen anderen Anbieter wählen.

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2017-10-12T12:59:04+02:00 12. Oktober 2017|Blog|