Startseite/Blog/Kündigungsfristen bei Kreditverträgen

Kündigungsfristen bei Kreditverträgen

Das Leben steckt bekanntlich voller Überraschungen und Risiken, es kann sich von einem Tag auf den anderen ändern. Freudige Ereignisse, wie eine neue Partnerschaft, eine Hochzeit oder Nachwuchs, aber auch Schicksalsschläge wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit, können unseren Lebensentwurf urplötzlich über den Haufen werfen. Dann ist es unter Umständen notwendig auch die finanziellen Entscheidungen der Vergangenheit den neuen Gegebenheiten anzupassen und beispielsweise laufende Verbraucherkreditverträge zu kündigen.

Kreditvertrag kündigen – die Rechte der Verbraucher

Kredite kündigenVerbraucher können Kreditverträge, die nach dem 11. Juni. 2010 geschlossen wurden jederzeit kündigen. Für Altverträge gilt noch eine sechsmonatige Mindestlaufzeit und eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Sofern die Bank nicht ausdrücklich auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verzichtet hat (kostenlose Sondertilgung), kann sie eine Entschädigung für die vorzeitige Kündigung des Kreditvertrages verlangen.. Die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung darf 1,00% vom vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrag nicht übersteigen, bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr, sind es sogar nur 0,5%. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung kann jeder Kreditnehmer ausrechnen, ob es sich finanziell lohnen würde den Kredit vorzeitig abzulösen. Wenn es mehr kosten würde, den Kredit ganz normal in Raten abzuzahlen, ist die vorzeitige und komplette Ablösung immer anzuraten. Das so genannte Sondertilgungsrecht stellt es dem Kreditnehmer grundsätzlich frei, ob er nur einen Teilbetrag oder den ganz Kredit vorzeitig abzahlen möchte. Eine Sondertilgung ist auch dann möglich und sinnvoll, wenn man gar nicht über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügt. Es ist beispielsweise denkbar einen viel günstigeren Kredit aufzunehmen und mit diese Geld den teuren Altkredit ablösen. Durch diese Art der Umschuldung kann man erhebliche Zinskosten sparen.

Kreditvertrag kündigen – die Rechte der Bank

Wenn die Bank einen Kreditvertrag ohne besonderen Grund kündigen möchte, muss sie sich an die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist halten. Liegt der Kündigung kein Fehlverhalten seitens des Kreditnehmers zugrunde, darf die Bank den Vorgang nicht an die Schufa melden. Des Weiteren kann die Bank von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen, wenn der Kreditnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder zum Teil in Verzug ist und die Schuld 10% vom Nennwert des Kredits übersteigt. Bei Krediten mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren genügt schon ein Verzug in Höhe von 5% vom Kreditnennwert. Die Bank muss dem Kreditnehmer eine zweiwöchige Frist zur Begleichung des Zahlungsverzuges einräumen. Lässt er die Zahlungsfrist ungenutzt verstreichen, darf die Bank den Kredit kündigen.

Kreditanfrage starten

 

Fotoquelle: kzenon – 123RF Photostock

2017-10-12T13:01:59+02:00 12. Oktober 2017|Blog|